Mit der Klasse B darfst du alle gängigen Autos und kleinere Transporter bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht fahren.
Außerdem sind Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht und Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht erlaubt, wenn das Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination nicht größer ist als 3500 kg.
| Vorraussetzung | Mindestalter von 18 Jahren |
| Einschluss der Klassen | AM und L |
Hier kannst du schon mit 17 Jahren den Führerschein machen und bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung fahren. Ideal, um frühzeitig Fahrerfahrung zu sammeln – sicher, mit einer eingetragenen Begleitperson an deiner Seite.
Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen und dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben.
| Vorraussetzung | Alter von 17 Jahre, Alle Begleitpersonen müssen in der Prüfbescheinigung eingetragen sein. |
| Einschluss der Klassen | AM und L |
Mit der Klasse B197 lernst du auf einem Automatikfahrzeug, darfst aber später auch Schaltwagen fahren.
Nach einer kurzen Schaltwagen-Schulung (mind. 10 Fahrstunden + Testfahrt) bekommst du die volle B-Berechtigung – ohne Einschränkungen.
| Vorraussetzung | Mindestalter von 18 Jahren |
Mit der Klasse BE darfst du richtig große Anhänger bis 3,5 Tonnen ziehen – also insgesamt bis 7 Tonnen mit Fahrzeug und Anhänger. Perfekt für Handwerker, Camper oder Reiter.
| Vorraussetzung | Mindestalter von 18 Jahren Führerschein Klasse B |
Die Erweiterung B96 ist perfekt, wenn du größere Anhänger ziehen möchtest – etwa für Wohnwagen oder Pferdeanhänger. Das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns darf 4,25 Tonnen betragen.
| Vorraussetzung | Klasse B oder BF17 erforderlich |
| Prüfung | Kein extra Führerscheintest nötig, nur eine Schulung in der Fahrschule. |
Mit 5 Jahren Fahrpraxis und einer Schulung in der Fahrschule darfst du Leichtkrafträder bis 125 cm³ und 11 kW fahren – ganz ohne extra Prüfung.
Gilt nur in Deutschland.
| Prüfung | Kein extra Führerscheintest nötig, nur eine Schulung in der Fahrschule. |
Für Leichtkrafträder bis 125 cm³, max. 11 kW Leistung.
Perfekt für den Einstieg in die Motorradwelt.
| Vorraussetzung | Mindestalter von 16 Jahren |
Für Motorräder mit bis zu 35 kW Leistung und einem Leistungsgewicht von max. 0,2 kW/kg. Ideal als Zwischenschritt auf dem Weg zur offenen A-Klasse.
| Vorraussetzung | Mindestalter von 18 Jahren |
Der „große“ Motorradführerschein. Keine Leistungsbegrenzung – du darfst alle Motorräder fahren.
| Vorraussetzung | Mindestalter von 24 Jahren oder mit 2 Jahren A2 Erfahrung |
Erlaubt das Fahren von Rollern und Mopeds bis 50 cm³, mit maximal 45 km/h. Ideal für kurze Wege und Stadtverkehr.
| Vorraussetzung | Mindestalter von 15 Jahren |
Der Einstieg in die mobile Freiheit: Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h.
| Vorraussetzung | Mindestalter von 15 Jahren |
| Prüfung | Eine Mofa-Prüfbescheinigung reicht aus – kein Führerschein im klassischen Sinne nötig. |