Fahzeugklassen

PKW

Klasse B

Mit der Klasse B darfst du alle gängigen Autos und kleinere Transporter bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht fahren.

 

Außerdem sind Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht und Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht erlaubt, wenn das Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination nicht größer ist als 3500 kg.

Vorraussetzung Mindestalter von 18 Jahren
Einschluss der Klassen AM und L

Hier kannst du schon mit 17 Jahren den Führerschein machen und bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung fahren. Ideal, um frühzeitig Fahrerfahrung zu sammeln – sicher, mit einer eingetragenen Begleitperson an deiner Seite.

 

Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen und dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben.

Vorraussetzung Alter von 17 Jahre, Alle Begleitpersonen müssen in der Prüfbescheinigung eingetragen sein.
Einschluss der Klassen AM und L

Mit der Klasse B197 lernst du auf einem Automatikfahrzeug, darfst aber später auch Schaltwagen fahren.

 

Nach einer kurzen Schaltwagen-Schulung (mind. 10 Fahrstunden + Testfahrt) bekommst du die volle B-Berechtigung – ohne Einschränkungen.

Vorraussetzung Mindestalter von 18 Jahren

Anhänger

Erweiterung BE

Mit der Klasse BE darfst du richtig große Anhänger bis 3,5 Tonnen ziehen – also insgesamt bis 7 Tonnen mit Fahrzeug und Anhänger. Perfekt für Handwerker, Camper oder Reiter. 

Vorraussetzung Mindestalter von 18 Jahren
Führerschein Klasse B

Die Erweiterung B96 ist perfekt, wenn du größere Anhänger ziehen möchtest – etwa für Wohnwagen oder Pferdeanhänger. Das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns darf 4,25 Tonnen betragen. 

Vorraussetzung Klasse B oder BF17 erforderlich
Prüfung Kein extra Führerscheintest nötig, nur eine Schulung in der Fahrschule.

Motorräder

Klasse B196 - Erweiterung für Autofahrer

Mit 5 Jahren Fahrpraxis und einer Schulung in der Fahrschule darfst du Leichtkrafträder bis 125 cm³ und 11 kW fahren – ganz ohne extra Prüfung.

Gilt nur in Deutschland.

Prüfung Kein extra Führerscheintest nötig, nur eine Schulung in der Fahrschule.

Für Leichtkrafträder bis 125 cm³, max. 11 kW Leistung.
Perfekt für den Einstieg in die Motorradwelt.

Vorraussetzung Mindestalter von 16 Jahren

Für Motorräder mit bis zu 35 kW Leistung und einem Leistungsgewicht von max. 0,2 kW/kg. Ideal als Zwischenschritt auf dem Weg zur offenen A-Klasse.

Vorraussetzung Mindestalter von 18 Jahren

Der „große“ Motorradführerschein. Keine Leistungsbegrenzung – du darfst alle Motorräder fahren.

Vorraussetzung Mindestalter von 24 Jahren
oder mit 2 Jahren A2 Erfahrung

Roller

Klasse AM

Erlaubt das Fahren von Rollern und Mopeds bis 50 cm³, mit maximal 45 km/h. Ideal für kurze Wege und Stadtverkehr.

Vorraussetzung Mindestalter von 15 Jahren

Der Einstieg in die mobile Freiheit: Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h.

Vorraussetzung Mindestalter von 15 Jahren
Prüfung Eine Mofa-Prüfbescheinigung reicht aus – kein Führerschein im klassischen Sinne nötig.