Motorrad-fahren mit der neuen Fahrerlaubnisklasse B196
Inhabern einer Fahrerlaubnis der Klasse B wird das Führen von Krafträdern der Fahrerlaubnisklasse A1 ab dem 31.12.2019 erleichtert.
Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2019 Autofahrern die Möglichkeit eröffnet, nach einigen Stunden Theorie und Praxis aufs Leichtkraftrad umzusteigen. Wer die Führerscheinklasse B hat, kann damit ohne zusätzliche Prüfung auch den A1- Führerschein bekommen.
Automatik
Mit Schaltung
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Was darf ich fahren?
- Motorisierte Zweiräder
- bis zu 125 ccm
- max. 15 PS (11kw)
Meine Voraussetzungen?
- mindestens 25 Jahre alt
- Fahrerlaubnis Klasse B min. 5 Jahre
Was muss ich tun?
- Motorrad-Theorieunterricht besuchen
- 5x Übungstunden
- 5x Sonderfahrten
Wieviel kostet das?
Gesamtpreis
€ 849
- Grundgebühr inkl. theor. Unterricht 199€
- 5x Übungsfahrten 300€
- 5x Sonderfahrten 350€